Praxis-Stirnimann
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Praxis-Stirnimann

Psychotherapie, psychologische Beratung, Supervision, Lehre

Abrechnung / Kosten:

Unterschied Psychotherapie / psychologische Beratung:
In der Psychotherapie werden Probleme und Belastungen bearbeitet, die einen Krankheitswert aufweisen.

In psychologischen Beratungsgesprächen gehen wir Fragen an, die Ihrer persönlichen Entwicklung und Selbstentfaltung dienen.

Psychotherapie: Meine psychotherapeutische Tätigkeit wird von den Krankenkassen anerkannt.
Zudem bin ich IV und OPK anerkannt und somit wird psychologische Psychotherapie mit einer Anordnung über
die Grundversicherung KVG bezahlt (wie üblich Abzug Franchise, danach10% Kostenbeteiligung).

Vorausabkläungen:
Abrechnung über die Grundversicherung (KVG):
Dies erfordert vom schweiz. anerkannten Hausarzt oder von der Kinderärztin eine "Anordnung für psychologische Psychotherapie"
mit einem offizielle Formular.
Nach 15 Sitzungen braucht es vom qualifizierten Haus- oder Kinderarzt eine 2. Anordnung.
Dies muss wieder mit einem offiziellen Formular erfolgen.
Vor der 30. Sitzung muss der anordnende Arzt eine fallbeurteilende qualifizierte Psychiaterin beiziehen.
Die Krankenkasse wird anhand der Berichte über die Verlängerung der Behandlung informieren.

Die Ärztin, der Arzt soll die Anordnung an meine Praxis-Adresse schicken (Praxis-Stirnimann, Süesswinkel 7, 6004 Luzern).
Bei der Abrechnung über KVG bleibt nach Abzug der Franchise ein Selbstbehalt von 10%.
(Das offizielle Anordungsformular hat die FMH und die Vereinigung Haus- und Kinderärzte den Ärzten zur Verfügung gestellt.
Falls der Arzt / die Ärztin dies nicht hat, kann sie es auch bei mir anfordern.)

-Abrechnung über die Zusatzversicherung:
Da ich OPK anerkannt bin und über die Grundversicherung abrechnen kann, fallen die Leistungen über Zusatzversicherung weg.

-Wollen Sie als selbstzahlende Klientel kommen, bitte teilen Sie mir dies mit.

Meine psychotherapeutischen Leistungen sind ebenfalls von der IV (SVA) Invalidenversicherung anerkannt. Bei IV-Anerkennung
klären Sie bitte im Voraus mit Ihrer zuständigen IV-Stelle die Kostengutsprache.

Psychologische Beratung: Die Honorare sind privat zu bezahlen.

Supervision: Arbeiten Sie beratend, therapeutisch, lehrend oder in Führungsfunktion und möchten Ihre Arbeitsweise und
Haltung reflektieren, sich weiterentwickeln, berate ich Sie oder Ihre Gruppe bei mir in Supervisionssitzungen.
Die Honorare sind privat oder durch die zuweisende Institution zu bezahlen.

Lehre: Die Honorare sind vom Auftraggeber zu bezahlen.

Versäumte Sitzungen für alle Angebote können verrechnet werden.

Dauer und Tarife: Psychotherapiesitzungen und Psychologische Beratungen dauern im Einzelgespräch zwischen 50-90 Min.,
Familiengespräche 90 Min.
Die Tarife entsprechen wie oben beschrieben den Krankenkassentarifen (KVG),
den marktüblichen Ansätzen und den Leitlinien von SBAP, FSP, VPZ.

Supervision: Supervisions-Sitzungen für Einzelpersonen dauern 60 Min., für Gruppen 90 Min. oder nach Vereinbarung.
Der Stundenansatz richtet sich nach der Grösse der Gruppe und entspricht den Empfehlungen der Schweizerischen Berufsverbände.

Lehre: Dauer und Tarife sind Bestandteile einer Vereinbarung. Die Bezahlung richtet sich nach Aufwand oder wie in der
Vereinbarung festgehalten und zu marktüblichen Tarifen.








Beatrice Stirnimann, eidg. anerkannte Psychotherapeutin, Fachpsychologin FSP, Psychotherapeutin SBAP,
Fachpsychologin SBAP in Kinder- & Jugendpsychologie, Supervisorin SGKJPP anerkannt
Süesswinkel 7, 6004 Luzern / Tel: 079 428 71 81*